Praxisvermittlung

Hier finden Sie erprobte Beispiele aus der Paar- und aus der Familien-Seelsorge im Bistum St. Gallen. Tauchen Sie in die Praxisbeispiele ein und nehmen Sie mit den angegebenen PraxisvermittlerInnen Kontakt auf.

WAS beinhaltet Praxisvermittlung?

Sie ermöglicht kollegiale Fachberatung:
Die PraxisvermittlerInnen stellen ihre Projekte vor und beraten Seelsorgeeinheiten in der Umsetzung des Projektes mit den Rahmenbedingungen vor Ort. Verschiedene Formen der kollegialen Beratung sind möglich: von einem einmaligen Kontakt bis zur Begleitung der Umsetzung eines Projektes. Anfragende können die kollegiale Beratung auch öffnen für weitere Seelsorgeeinheiten.

 

WER bietet Praxisvermittlung an?

Personen, die angestellt oder als Freiwillige in der Familienseelsorge engagiert sind. Sie setzen innovative PEF- Projekte um. So können Engagierte in der PEF-Seelsorge von der Fachkompetenz und Erfahrung ihrer KollegInnen profitieren.

 

WIE gehen Interessierte vor?

Sie nehmen direkt mit der jeweiligen Person Kontakt auf, die eine Praxisvermittlung anbietet.

Checkliste Auftrags-Klärung
  • Thema aus Partnerschaft/Ehe oder Familie auswählen
  • Kontakt aufnehmen mit PraxisvermittlerIn
  • Umfang der Praxisberatung klären
    Beispiele: Informationen per Mail oder Telefon? Kollegiale Beratung vor Ort? Möglichkeit, das konkrete Angebot 1:1 kennenzulernen? Begleitung bei der Umsetzung des Angebotes?
  • Zeitliche Planung
    Termin/e für kollegiale Beratung i.d. R. bei der praxisvermittlenden KollegIn
  • Involvierte Personen/ Gremien (auf beiden Seiten)
    Wer beteiligt sich auf beiden Seiten? Verschiedene Konstellationen sind möglich: bilaterale Kontakte, Hauptamtliche und freiwillig Engagierte in der PEF-Seeelsorge, Pfarreiräte, Kirchenräte, Vorstandsfrauen der Frauengemeinschaft usw.
  • Klärung der Entschädigung
    Verschiedene Handhabungen sind möglich:

    • Die kollegiale Fachberatung erfolgt in der Arbeitszeit und wird nicht finanziell abgegolten, allfällige Spesen werden bezahlt.
    • Die Kirchgemeinde, die Praxisvermittlung in Anspruch nimmt, entschädigt die andere Kirchgemeinde für die Praxisvermittlung.
    • Die Praxisvermittlung geschieht ausserhalb der Arbeitszeit der hauptamtlichen Person: Richtwerte bietet die Honorar-und Spesenregelung der Fachstelle PEF (in Absprache mit der kath. Administration): Erste Sitzung (Auftragsklärung) unentgeltlich. Ab 2. Sitzung pro Stunde Fr. 75.- . Diese Richtwerte gelten auch für Freiwillige, die sich für Praxisvermittlung zur Verfügung stellen.
  • Bei Bedarf: Unterstützung durch die Fachstelle PEF anfragen
    Die Fachstelle PEF kann die Fachberatung unterstützen, wenn zB. der Aufwand die zeitlichen Ressourcen der PraxisvermittlerIn übersteigt, oder wenn ein intensivere Fachberatung über längere Zeit erforderlich ist.

 

Die Rolle der Fachstelle PEF

  • Sie akquiriert die VermittlerInnen, wirbt für sie in den Seelsorgeeinheiten
  • Sie ist Ansprechperson für die PraxisvermittlerInnen und bietet eine Einführung in die Praxisberatung
  • Hält die Liste der Praxisvermittlung à jour
  • Sie hat die grossen Entwicklungen im Bereich Familienpastoral im Blick und lässt diese in die Förderung der Familienpastoral im Bistum St. Gallen einfliessen.